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Erfahren Sie, welche Produkte dazugehören, wie Sie den Antrag stellen und wie wir Ihnen mit unserem Service den Alltag erleichtern können.
Ihr Anspruch auf praktische Unterstützung zu Hause
Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer in der häuslichen Pflege. Sie erleichtern nicht nur den Alltag der Pflegenden, sondern tragen auch maßgeblich zum Wohlbefinden und zur Hygiene der pflegebedürftigen Person bei. Doch wussten Sie, dass bestimmten Pflegehilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden?
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte, die den Alltag von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen unterstützen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – kommen aufgrund ihrer Beschaffenheit nur einmal zum Einsatz und tragen zur Hygiene und Sicherheit bei. Diese Pflegehilfsmittel gemäß §40 Abs, 1-3 SBG XI sind in der Produktgruppe 54 zu finden .
Das gehört dazu
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen:
Saugende Bettschutzeinlagen: Schützen Matratzen und erhöhen den Liegekomfort.
Schutzbekleidung wie Einwegschürzen: Verhindern Verunreinigungen bei der Pflege.
Einmalhandschuhe: Schützen vor Keimen und Infektionen.
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Verringern das Risiko von Infektionen.
Mundschutz und Fingerlinge: Bieten Schutz vor Krankheitserregern.
Wer hat Anspruch?
Damit die Kosten für Pflegehilfsmittel übernommen werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) muss vorliegen.
- Die Pflege findet zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft statt.
- Eine private Person, etwa ein Angehöriger, übernimmt die Pflege – ggf. mit Unterstützung eines Pflegedienstes.
Wichtig: Die Pauschale von bis zu 42 Euro monatlich gilt nur für häusliche Pflege. Falls der Bezug der Pflegehilfsmittel den Betrag von 42 Euro übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen. Bewohner von Pflegeheimen haben abweichende Regelungen. Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.
Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?
Der Antrag auf Kostenübernahme ist unkompliziert:
- Laden Sie das Formular zum Antrag Kostenübernahme hier herunter oder holen Sie es direkt bei uns in der Margarethen Apotheke ab.
- Füllen Sie den Antrag aus – wir helfen Ihnen gerne dabei!
- Bringen Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben in die Margarethen Apotheke , wir kümmern uns um die Genehmigung.
Unser Service
Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie dann jeden Monat bis zu einer Höhe von 42 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Margarethen Apotheke versorgt werden. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.
Noch einfacher für Sie ist es, wenn Sie die monatlich benötigten Pflegehilfsmittel auswählen und wir Ihnen Ihr Pflegepaket monatlich zusenden bzw. nach Hause liefern lassen.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an, wir helfen gern weiter!
Michael Feistner,